entfällt; LGBl Nr. 45/2000 vom 11.9.2000
§ 29 KKG · KKG · Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz
§ 29 Beschwerden
…§ 29. (1) Die Kreditdienstleister haben wirkungsvolle, angemessene und transparente Verfahren zur Bearbeitung von Kreditnehmerbeschwerden einzurichten. Die Kreditdienstleister haben Beschwerden der Kreditnehmer in Papierform oder auf einem…
§ 25 Strafbestimmungen
… 1 Z 2 festgelegten Anforderungen nicht erfüllen; 8. keine oder keine wirkungsvollen, angemessenen und transparenten Verfahren zur Bearbeitung von Kundenbeschwerden gemäß § 29 Abs. 1 eingerichtet haben; 9. gegen das Verbot der Entgegennahme und des Haltens von finanziellen Mitteln gemäß § 6 verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung…
§ 35 Inkrafttreten
… 3 erster Satz, § 21 Abs. 3, § 22 Abs. 1, § 27 Z 2 und § 29 Abs. 1 zweiter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 93/2026 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden…
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