entfällt; LGBl Nr. 8/2010 vom 5.2.2010
§ 20 KKG · KKG · Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz
§ 20 Zuständige Behörde
…§ 20. (1) Die FMA hat als zuständige Behörde unbeschadet der ihr in anderen Bundesgesetzen zugewiesenen Aufgaben die Einhaltung der Vorschriften dieses Bundesgesetzes 1. durch die Kreditdienstleister…
§ 21 Aufsicht
…zu befragen und 3. Überprüfungen oder Ermittlungen durch Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder sonstige Sachverständige vornehmen zu lassen. (2) In Ausübung der Zuständigkeiten gemäß § 20 Abs. 1 hat die FMA folgende Befugnisse: 1. Die Erteilung oder Verweigerung einer Zulassung gemäß § 5; 2. den Entzug einer Zulassung gemäß…
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