entfällt; LGBl Nr. 8/2010 vom 5.2.2010
§ 17 KKG · KKG · Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz
§ 17 Inanspruchnahme von Kreditdienstleistern oder anderen Rechtsträgern
…§ 17. (1) Benennt der Kreditkäufer oder, falls vorhanden, sein gemäß § 18 benannter Vertreter einen in § 2 Abs. 5 Z 1…
§ 16 Pflichten von Kreditkäufern
…oder c genannte, bestellte Rechtsträger für den Kreditkäufer hat die Verpflichtungen eines Kreditkäufers gemäß Abs. 3 und die Anforderungen gemäß den §§ 17 und 19 zu erfüllen. Wird kein Kreditdienstleister oder kein in § 2 Abs. 5 Z 1 lit. a oder c genannter…
§ 24 Elektronische Übermittlung
…das Zur-Kenntnis-Bringen und das Vorlegen gemäß § 12 Abs. 3, § 13 Abs. 2 und 5 sowie § 17 Abs. 1 und 2 ausschließlich in elektronischer Form zu erfolgen sowie bestimmten Gliederungen, technischen Mindestanforderungen und Übermittlungsmodalitäten zu entsprechen haben; 2. nach Anhörung der…
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