Pflege- und Tageseltern stehen Angebote zur Verfügung, die sie bei der Pflege, Erziehung und Betreuung der von ihnen aufgenommenen Kinder und Jugendlichen unterstützen. Dazu gehören insbesondere folgende Angebote:
a) Qualifizierung und Fortbildung für die Aufgaben als Pflege- oder Tageseltern;
b) Beratung und fachliche Begleitung.
Rückverweise
KJH-G · Kinder- und Jugendhilfegesetz
§ 26
…ziehen. Pflegeeltern dürfen keinesfalls wegen solcher Straftaten vorbestraft sein, die eine Gefahr für das Wohl des Pflegekindes befürchten lassen. (2) Pflegeeltern haben eine Qualifizierungsmaßnahme gemäß § 15 lit. a nachzuweisen oder diese innerhalb der im Auftrag gemäß Abs. 1 festgelegten Frist zu besuchen. Die Landesregierung kann von dieser Verpflichtung zugunsten von nahen…
§ 30
…1) Natürliche Personen, ausgenommen nahe Angehörige und Pflegeeltern, die Kinder unter 14 Jahren für einen Teil des Tages regelmäßig und gegen Entgelt betreuen, bedürfen einer Bewilligung der Landesregierung. (2) Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn aufgrund einer Eignungsprüfung angenommen werden kann, dass die Personen eine förderliche…