Eltern stehen Angebote zur Verfügung, die sie in ihrer elterlichen Kompetenz stärken und sie dabei unterstützen, die Herausforderungen der Elternschaft zu bewältigen. Die Angebote stehen auch anderen familiären Bezugspersonen offen. Dazu gehören insbesondere folgende Angebote:
a) Beratung werdender Eltern;
b) Beratung und Anleitung zur Pflege und Förderung von Säuglingen und Kleinkindern;
c) Information über förderliche Pflege und Erziehung;
d) Beratung und Anleitung in Erziehungs- und Entwicklungsfragen sowie bei familiären Problemen;
e) Stationäre Betreuung von Schwangeren, Müttern und Vätern mit Kindern in Notsituationen.
*) Fassung LGBl.Nr. 44/2025
Rückverweise
KJH-G · Kinder- und Jugendhilfegesetz
§ 48
…36/2009, Nr. 63/2010, Nr. 10/2012 und Nr. 14/2013, sind als Hilfe zur Erziehung nach den §§ 20 und 21 dieses Gesetzes, LGBl.Nr. 29/2013, weiterzuführen. Vereinbarungen gemäß § 13 Abs. 1 des Landes-Jugendwohlfahrtsgesetzes, LGBl.Nr. 46/1991, in der Fassung LGBl.Nr. 7/1993, Nr. 8/1997, Nr. 14/ 2000, Nr. 58/2001, Nr. 27…
§ 43
…1) Personen, die Leistungen nach den §§ 12 bis 16, ausgenommen Leistungen nach § 13 lit. a bis c und § 14, in Anspruch nehmen, haben grundsätzlich einen angemessenen Beitrag zu den Kosten zu leisten; dabei sind Ziel, Art, Umfang…