KEG
Gliederung
II. ABSCHNITT Gebührenrechtliche Vorschriften
§ 10 Ergänzungsgebühr
(1) Eine Ergänzungsgebühr ist in folgenden Fällen zu entrichten:
a) im Fall eines Neubaues oder eines Zubaues in waagrechter Richtung, wenn dieser auf einem bereits angeschlossenen Bauplatz beziehungsweise Baulos unter Belassung vorhandener Baulichkeiten oder nach deren Abtragung errichtet wird, in Höhe der Flächengebühr für die durch den Neu- oder Zubau in Anspruch genommene Fläche;
b) bei Vergrößerung des Bauplatzes beziehungsweise Bauloses eine Front- und eine Flächengebühr für jene neu hinzugekommenen Frontlängen und bebauten Flächen, die noch nicht die Grundlage einer Veranlagung gebildet haben;
c) im Falle der Umwandlung einer Teilkanalisation in eine Vollkanalisation oder bei Wegfall einer freiwilligen Nichteinleitung von Niederschlagswässern gemäß § 9 Abs. 3, eine Front- und Flächengebühr in Höhe von 50 v. H. des Unterschiedsbetrages zwischen der Gebühr für die Teilkanalisation und der Gebühr für die Vollkanalisation unter Zugrundelegung des geltenden vollen Einheitssatzes.
(2) Gelangt § 8 Abs. 6 lit. a, b oder c zur Anwendung, bleiben Bauführungen bis zu einer bebauten Fläche von 20 m², bei Anwendung des § 8 Abs. 6 lit. d, e, f oder g bleiben Bauführungen bis zu einer bebauten Fläche von 10 m² außer Betracht.
§ 10 KEG · KEG · Kanalanlagen und Einmündungsgebührengesetz
§ 10 Ergänzungsgebühr
…§ 10. (1) Eine Ergänzungsgebühr ist in folgenden Fällen zu entrichten: a) im Fall eines Neubaues oder eines Zubaues in waagrechter Richtung, wenn dieser auf einem bereits…
§ 7 Gebührenpflicht; Arten der Gebühr
…erstmaligen unmittelbaren oder mittelbaren Anschluß an einen Straßenkanal ist eine Kanaleinmündungsgebühr zu entrichten. (2) Bei nachträglicher Änderung der Verhältnisse ist in den im § 10 aufgezählten Fällen eine Ergänzungsgebühr zu entrichten. (3) Die Gebührenberechnung geht vom Bauplatz beziehungsweise Baulos aus. Einem Bauplatz beziehungsweise Baulos sind hinsichtlich der Gebührenberechnung auch sonstige…
§ 8 Kanaleinmündungsgebühr
…gilt die Summe der Baulinien bzw. der Straßenfluchtlinien. Frontlängen, die bereits einmal die Grundlage einer Veranlagung gebildet haben, sind außer in Fällen des § 10 lit. c nicht mehr zu berücksichtigen. (4) Der Einheitssatz beträgt ein Drittel der durchschnittlichen Herstellungskosten für den laufenden Meter eines Mischwasserkanals, vervielfacht mit 1,10…
§ 9 Sonderbestimmungen
…einen Betrag in Höhe des zweifachen Einheitssatzes ( § 8 Abs. 4 ) vorzuschreiben. Bei nachträglicher Änderung der Verhältnisse auf diesen Flächen ist § 10 mit der Maßgabe anzuwenden, daß anstelle der dort genannten Frontgebühr für jeden Kleingarten ein Betrag in Höhe des zweifachen Einheitssatzes in die Berechnung einzusetzen ist…
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