§ 14a Verordnungsermächtigung zur Anzeigepflicht
In Kraft seit 23. Oktober 2024
Up-to-date
Die Gemeinden werden ermächtigt, durch Verordnung eine Anzeigepflicht des Abgabenschuldners für jede Änderung des Abgabengegenstandes zu normieren.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden