§ 3
Aufgaben des Fonds
Die Aufgaben des Fonds sind:
a) die Förderung der Errichtung, Erweiterung, Erneuerung und Sanierung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen, Abwasserbehandlungsanlagen und Klärschlammbehandlungsanlagen;
b) die Förderung der Errichtung und Erweiterung von Einzelwasserversorgungsanlagen und Einzelabwasserbeseitigungsanlagen;
c) die Förderung und Durchführung von Maßnahmen zur Reinhaltung von Gewässern und der Wasservorsorge;
d) die Förderung und Durchführung von Forschungsprojekten und generellen Studien, die Zwecken der Siedlungswasserwirtschaft dienen;
e) die Abwicklung von Förderungen, die vom Land vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft gewährt wurden.
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