§ 7 § 7 Arten der Förderung
In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date
K-WBFG 2017
Gliederung
I. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 Ziele und Grundsätze
§ 7 § 7 Arten der Förderung
Die Förderung kann erfolgen durch die Gewährung von
1. Förderungskrediten,
2. Annuitätenzuschüssen und rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen,
3. Eigenmittelersatzkrediten,
4. Zuschüssen.
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