Rückverweise
K-WBFG 2017 · Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017
§ 29 § 29Arten der Förderung
…Für Maßnahmen nach § 25 Abs. 2 und § 30 dürfen nicht rückzahlbare Zuschüsse, Förderungskredite oder Annuitätenzuschüsse gewährt werden.…
§ 25 § 25Gegenstand
…Wohnungen, wenn die zu fördernden Objekte überwiegend zu privaten Wohnzwecken genutzt werden und die Bestimmungen dieses Gesetzes und die in den Richtlinien (§§ 28, 30) festgesetzten Voraussetzungen erfüllt sind. (2) Förderungen dürfen – unbeschadet des § 30 – für folgende Bereiche vorgesehen werden: 1. Beratungsleistungen, 2. allgemeine Sanierungsmaßnahmen, 3. Maßnahmen…
§ 26 § 26Allgemeine Förderungsvoraussetzungenbei der Sanierung
…1) Förderungen nach diesem Abschnitt dürfen – unbeschadet des § 30 – nur gewährt werden, wenn 1. die Baubewilligung für die Errichtung von Gebäuden (Gebäudeteilen) mindestens 20 Jahre vor Einbringung des Förderantrags erteilt wurde, außer es…