§ 29 § 29 Arten der Förderung
In Kraft seit 10. Dezember 2019
Up-to-date
K-WBFG 2017
Gliederung
VI. Abschnitt Förderung der Sanierung von Gebäuden und Wohnungen § 25 Gegenstand
§ 29 § 29 Arten der Förderung
Für Maßnahmen nach § 25 Abs. 2 und § 30 dürfen nicht rückzahlbare Zuschüsse, Förderungskredite oder Annuitätenzuschüsse gewährt werden.
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