§ 24 § 24 Familieneinkommen beim Eigenmittelersatzkredit
In Kraft seit 01. Januar 2018
Up-to-date
K-WBFG 2017
Gliederung
V. Abschnitt Eigenmittelersatzkredit § 23 Eigenmittelersatzkredit für Wohnungsnachfolger
§ 24 § 24 Familieneinkommen beim Eigenmittelersatzkredit
Bis zu einem Jahreseinkommen (Familieneinkommen) von zwei Dritteln des höchstzulässigen Jahreseinkommens (Familieneinkommens) gemäß § 5 Z 22 ist die Aufbringung von Eigenmitteln, die auf die angemessene Nutzfläche iSd § 15 Abs. 3 entfallen, nicht zumutbar.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden