§ 12
In Kraft seit 01. Oktober 1998
Up-to-date
§ 12
Organisation und Durchführung der Führungskräfteschulung
Die Anstalt hat die Führungskräfteschulung im Rahmen von Ausbildungsveranstaltungen für Führungskräfte und von Führungskräftelehrgängen durchzuführen.
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