LandesrechtKärntenLandesesetzeVillacher Stadtrecht 1998 - K-VStR 1998§ 9

§ 9§ 9

In Kraft seit 01. Januar 2023
Up-to-date

Die in diesem Gesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, alle Geschlechter gleichermaßen.

Rückverweise