§ 8 § 8
In Kraft seit 21. Oktober 1998
Up-to-date
(1) Die Stadtfarben sind gelb-schwarz.
(2) Die Stadtfahne zeigt die Stadtfarben mit eingearbeitetem Stadtwappen.
Rückverweise
K-VStR 1998 · Villacher Stadtrecht 1998 - K-VStR 1998
§ 2 § 2
…in Kärnten angeführten Gebiete; weiters die im § 51 Abs. 2 des Gemeindestrukturverbesserungsgesetzes angeführten Gebiete. Auf Änderungen der Grenzen des Stadtgebietes ist § 8 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K-AGO sinngemäß anzuwenden. (2) Der Gemeinderat hat die Verkehrsflächen und die geschlossenen Siedlungen zu benennen. Hiebei ist auf die historischen und örtlichen Gegebenheiten Bedacht zu…