§ 34 § 34
In Kraft seit 21. Oktober 1998
Up-to-date
(entfällt)
Rückverweise
K-VStR 1998 · Villacher Stadtrecht 1998 - K-VStR 1998
§ 50 § 50
…anfragenden Mitgliedes des Gemeinderates innerhalb von vier Wochen nach Stellung dieses Verlangens vom Befragten schriftlich zu beantworten. Besteht kein Beschluß des Gemeinderates gemäß § 34, hat der Befragte den Bürgermeister von der beabsichtigten Antwort in Kenntnis zu setzen. § 48 Abs. 2 letzter Satz gilt sinngemäß. (6) Mündliche…