§ 31 § 31 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
In Kraft seit 18. Dezember 2018
Up-to-date
K-VergRG 2018
Gliederung
4. Hauptstück Schlussbestimmungen
§ 31 § 31 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
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