§ 5
In Kraft seit 17. November 2004
Up-to-date
§ 5
Landwirtschaft, Jagd und Fischerei
Dem 2. Abschnitt unterliegen Entwürfe gemäß § 3 lit h bis l nur insoweit, als sich der Plan oder das Programm voraussichtlich auf ein Natura-2000-Gebiet auswirken kann. Ansonsten gelten § 8 (Konsultationsverfahren) und § 10 (Entscheidungsfindung) mit der Maßgabe, dass die Bestimmungen über den Umweltbericht und über grenzüberschreitende Konsultationen nicht anzuwenden sind.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden