K-TG
Gliederung
III. Teil Schluss- und Übergangsbestimmungen
1. Abschnitt: Schlussbestimmungen
§ 33 § 33
Die in den
§§ 4 Abs. 1
letzter Satz und
Abs. 4, 5
Abs. 7 und 8, 6
Abs. 3, 9
Abs. 2 lit. b
, 11
Abs. 4 und 6, 12
Abs. 2, 18
Abs. 1, 23
Abs. 1, 36
Abs. 2 und 5 und 37
dieses Gesetzes angeführten Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.
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