§ 17 § 17Leistungen zur Sicherstellung einer Alterssicherung — K-SHG 2021
Rückverweise
Das Land darf im Einzelfall die Kosten zur Erlangung eines Anspruches auf eine angemessene Alterssicherung übernehmen, wenn dadurch zu erwarten ist, dass die soziale Notlage dauerhaft überwunden werden kann.
§ 17 K-SHG 2021 · K-SHG 2021 · Kärntner Sozialhilfegesetz 2021 – K-SHG 2021
§ 17 § 17Leistungen zur Sicherstellung einer Alterssicherung
…§ 17 Leistungen zur Sicherstellung einer Alterssicherung Das Land darf im Einzelfall die Kosten zur Erlangung eines Anspruches auf eine angemessene Alterssicherung übernehmen, wenn dadurch zu erwarten…
Anl. 1 (LGBl Nr 107/2020)
…§§ 8 oder 13 Abs. 2 K-ChG, LGBl. Nr. 8/2010, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 105/2022, oder § 12 K-SHG 2021, LGBl. Nr. 107/2020, sind binnen acht Wochen ab Inkrafttreten dieses Gesetzes neu zu bemessen, sofern sich eine Neubemessung nicht aus § 26 K-ChG…