Die in diesem Gesetz verwendeten personenbezogene Ausdrücke betreffen alle Geschlechter gleichermaßen.
K-SGAG · Kärntner Spiel- und Glücksspielautomatengesetz
Anl. 2 Art. II
…§ 17 Abs. 5a, § 19 Abs. 2 lit. c, § 19a, § 34 Abs. 3 lit. g, § 34 Abs. 4 und 4a, § 35, § 36 und § 37 in der Fassung des Art. I, im Übrigen jedoch die Bestimmungen der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden…
Rückverweise