Als organisatorische Sonderformen können Mittelschulen oder einzelne ihrer Klassen unter besonderer Berücksichtigung der musischen, der sportlichen oder der englischsprachigen Ausbildung geführt werden, wobei die musische oder sportliche Ausbildung auch englischsprachig geführt werden kann.
K-SchG · Kärntner Schulgesetz - K-SchG
§ 20 § 20
…§ 20 Sonderformen Als organisatorische Sonderformen können Mittelschulen oder einzelne ihrer Klassen unter besonderer Berücksichtigung der musischen, der sportlichen oder der englischsprachigen Ausbildung geführt werden, wobei die…
§ 57 § 57
…eigener Schulsprengel gebildet werden. (5a) Für Mittelschulen und Klassen der Mittelschule mit besonderer Berücksichtigung der musischen, sportlichen oder englischsprachigen Ausbildung (Sonderformen der Mittelschule gemäß § 20) sowie für Mittelschulen und Klassen von Mittelschulen, an denen gemäß § 16 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes die Verwendung von Englisch als Unterrichtssprache angeordnet wurde, dürfen…