K-OG
Gliederung
3. Abschnitt Betrauung mit Leitungsfunktionen im Landesdienst, ausgenommen in der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft – KABEG, Beurteilung der Verwendung in Leitungsfunktionen
1. Teil Allgemeines
§ 12 § 12
Dieser Abschnitt gilt nicht für die Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft – KABEG.
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