§ 32
In Kraft seit 05. Dezember 1991
Up-to-date
Die Ausstellung der Wahlkarte ist im Wählerverzeichnis in der Rubrik “Anmerkung” bei dem betreffenden Wähler mit dem Wort “Wahlkarte” in auffälliger Weise (zB mittels Buntstiftes) vorzumerken.
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