§ 9 §9
In Kraft seit 01. Februar 2011
Up-to-date
(1) Die Organe der Landwirtschaftskammer sind aus dem Kreis der Mitglieder nach demokratischen Grundsätzen zu bilden.
(2) Die Organe der Landwirtschaftskammer sind:
a) die Vollversammlung;
b) die Fachausschüsse der Vollversammlung;
c) der Vorstand;
d) der Präsident.
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