§ 39 §39
In Kraft seit 05. Dezember 1991
Up-to-date
Die Landwirtschaftskammer ist Rechtsnachfolgerin der gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Februar 1932, LGBl Nr 34, betreffend die Errichtung einer Landwirtschaftskammer für Kärnten, bestandenen Landwirtschaftskammer für Kärnten und ihrer Unterorganisationen.
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