§ 8 § 8
In Kraft seit 16. Dezember 2020
Up-to-date
Das agrarische Leitbild hat sich insbesondere zu erstrecken
a) auf die Darstellung aktueller agrarstatistischer Daten einschließlich einer Analyse in Bezug auf Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken;
b) auf die Darstellung und Planung von Förderungsschwerpunkten und Förderungsstrategien.
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