§ 5
In Kraft seit 01. Juni 1970
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§ 5 — K-LVAG
§ 5
Die der Gemeinde und den Gemeindeverbänden nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben sind mit Ausnahme der Durchführung des Abgabenvollstreckungsverfahrens solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.