LandesrechtKärntenLandesesetzeKärntner Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetz - K-LVAG§ 5

§ 5

In Kraft seit 01. Juni 1970
Up-to-date

§ 5

Die der Gemeinde und den Gemeindeverbänden nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben sind mit Ausnahme der Durchführung des Abgabenvollstreckungsverfahrens solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.

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