§ 2a
In Kraft seit 28. September 1974
Up-to-date
§ 2a
Wahlkreisverband
Die Wahlkreise werden in einen Wahlkreisverband zusammengefaßt.
K-LTWO · Kärntner Landtagswahlordnung - K-LTWO
§ 2a
…§ 2a Wahlkreisverband Die Wahlkreise werden in einen Wahlkreisverband zusammengefaßt.…
§ 82a
…§ 82a Zweites Ermittlungsverfahren (1) Einen Anspruch auf Zuweisung von Restmandaten im Wahlkreisverband (§ 2a) haben nur jene wahlwerbenden Parteien, die einen Wahlvorschlag (§ 48a) gültig eingebracht haben und denen außerdem bereits im ersten Ermittlungsverfahren in einem Wahlkreis ein Mandat…
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