Die Verhandlungsgegenstände sind - abgesehen von Beschlüssen nach § 29 Abs. 1, von Dringlichkeitsanträgen, von Anfragebeantwortungen, von Bestellungen, von Wahlen und von selbständigen Anträgen von Ausschüssen (§ 17), sofern der Landtag nicht einen Beschluss über die neuerliche Vorberatung fasst - in Ausschüssen vorzuberaten.
K-LTGO · Geschäftsordnung des Kärntner Landtages - K-LTGO
§ 28 § 28
…5. Abschnitt Ausschüsse § 28 Vorberatung der Verhandlungsgegenstände Die Verhandlungsgegenstände sind - abgesehen von Beschlüssen nach § 29 Abs. 1, von Dringlichkeitsanträgen, von Anfragebeantwortungen, von Bestellungen, von Wahlen und…
§ 53 § 53
…den Präsidenten einschließlich einer allfälligen mündlichen Begründung (§ 54) in einer Sitzung des Landtages. (2) Alle Verhandlungsgegenstände, die im Ausschuß vorzuberaten sind (§ 28), mit Ausnahme der selbständigen Anträge der Ausschüsse, sind, unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 3, in die erste Lesung zu nehmen. (3) Sind vom Präsidenten…
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