§ 10
In Kraft seit 01. Mai 2003
Up-to-date
§ 10
Verwendung des Kärntner Landeswappens
(1) Für die Verwendung des Kärntner Landeswappens oder von Teilen desselben auf Gegenständen aller Art ist keine Bewilligung erforderlich.
(2) Die Verwendung des Kärntner Landeswappens in einer unwürdigen oder das Ansehen des Landes herabwürdigenden Form ist verboten.
(3) Die Bestimmungen des § 9 gelten sinngemäß.
Rückverweise
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