§ 7
In Kraft seit 25. Februar 1993
Up-to-date
§ 7
Unentgeltlichkeit des Schulbesuches
Der Besuch der öffentlichen Berufs- und Fachschulen ist unentgeltlich. Die Einhebung von höchstens kostendeckenden Lern- und Arbeitsmittelbeiträgen ist zulässig.
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