§ 4 § 4
In Kraft seit 02. August 2019
Up-to-date
Dienststellen iSd Gesetzes sind Behörden, Ämter und andere Verwaltungsstellen des Landes, die nach ihrem organisatorischen Aufbau eine verwaltungsmäßige oder betriebstechnische Einheit darstellen (zB das Amt der Landesregierung, die Bezirkshauptmannschaften).
Rückverweise
Keine Verweise gefunden