Dienststellen iSd Gesetzes sind Behörden, Ämter und andere Verwaltungsstellen des Landes, die nach ihrem organisatorischen Aufbau eine verwaltungsmäßige oder betriebstechnische Einheit darstellen (zB das Amt der Landesregierung, die Bezirkshauptmannschaften).
Rückverweise
K-LPVG · Kärntner Landes-Personalvertretungsgesetz - K-LPVG
§ 3
…die Zentralpersonalvertretung; d) der Dienststellen-(Zentral-)wahlausschuß. (2) Der Wirkungsbereich der Dienststellenversammlung und der Dienststellenpersonalvertretung (der Vertrauensperson) erstreckt sich auf die Bediensteten jener Dienststelle (§ 4), bei der die Dienststellenpersonalvertretung errichtet ist. (3) Der Wirkungsbereich der Zentralpersonalvertretung erstreckt sich auf die Bediensteten aller Dienststellen des Landes. (4) Die Gesamtheit der von…