§ 31 § 31 Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung
In Kraft seit 01. Januar 2022
Up-to-date
K-LGlBG 2022
Gliederung
3. Hauptstück Rechtsfolgen und Verfahrensrecht
1. Abschnitt Rechtsfolgen der Verletzung des Diskriminierungsverbotes § 18 Begründung eines Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses
§ 31 § 31 Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung
Jede Diskriminierung und jede Anweisung zur Diskriminierung nach den § 8 bis 13 sowie nach § 14 und nach § 16 durch eine Dienstnehmerin verletzt die Verpflichtungen, die sich aus dem Dienstverhältnis ergeben, und ist nach den dienst- und disziplinarrechtlichen Vorschriften zu verfolgen.
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