§ 31 § 31Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung
In Kraft seit 01. Januar 2022
Up-to-date
Jede Diskriminierung und jede Anweisung zur Diskriminierung nach den § 8 bis 13 sowie nach § 14 und nach § 16 durch eine Dienstnehmerin verletzt die Verpflichtungen, die sich aus dem Dienstverhältnis ergeben, und ist nach den dienst- und disziplinarrechtlichen Vorschriften zu verfolgen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden