K-LGlBG 2022
Gliederung
3. Hauptstück Rechtsfolgen und Verfahrensrecht
1. Abschnitt Rechtsfolgen der Verletzung des Diskriminierungsverbotes § 18 Begründung eines Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses
§ 20 § 20 Gewährung freiwilliger Sozialleistungen
Bei Verletzung des Diskriminierungsverbotes nach § 8 Z 3 oder nach § 8 Z 3 in Verbindung mit § 16 hat die Dienstnehmerin Anspruch auf Gewährung der betreffenden Sozialleistung oder Ersatz des Vermögensschadens und jeweils auf eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung.
§ 33 K-LGlBG 2022 · K-LGlBG 2022 · Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 – K-LGlBG 2022
§ 33 § 33Geltendmachung von Ansprüchen von Beamtinnenbei der zuständigen Dienstbehörde
…1) Ansprüche von Beamtinnen gemäß §§ 20, 21, 24, 25, 38 Abs. 3 sowie gemäß § 28 in Verbindung mit § 16 und § 38 Abs. 5 sind bei der für…
§ 53 § 53Verfahren vor der Kommission
…die §§ 6 Abs. 1, 7, 13, 14 bis 16, 18, 19 Abs. 1, 2 und 4 AVG sowie die §§ 20, 21, 22, 32, 33, 45 und 46 AVG anzuwenden. (3) Jede Person, die im Verfahren vor der Kommission angehört wird, hat das Recht, sich von…
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