§ 1
In Kraft seit 01. Juli 1997
Up-to-date
§ 1
Ziele des Gesetzes
Das Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz landwirtschaftlicher Kulturflächen vor Bewirtschaftungsnachteilen durch die Kulturumwandlung auf angrenzenden landwirtschaftlichen Grundflächen im Interesse der Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft in Kärnten.
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