§ 67
Beitragsbezirk und Krankenanstaltensprengel
Für alle öffentlichen Krankenanstalten in Kärnten ist das Bundesland Beitragsbezirk und Krankenanstaltensprengel zugleich.
Rückverweise
K-KAO · Kärntner Krankenanstaltenordnung 1999 - K-KAO
…§ 67 Beitragsbezirk und Krankenanstaltensprengel Für alle öffentlichen Krankenanstalten in Kärnten ist das Bundesland Beitragsbezirk und Krankenanstaltensprengel zugleich.…