§ 24 § 24Eigener Wirkungsbereich
In Kraft seit 01. September 2025
Up-to-date
(1) Die in § 14a geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.
(2) Die Vollziehung des 2., 4. und 4a. Abschnittes ist insoweit im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden zu besorgen, als sie gesetzlich übertragene Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich wahrnehmen.
Rückverweise
K-ISG · Kärntner Informations- und Statistikgesetz - K-ISG
§ 28 § 28In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
…29/1988, in der Fassung LGBl Nr 11/2001, b) das Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten bei nicht automationsunterstützt geführten Dateien (Kärntner Landes-Datenschutzgesetz - K-LDSG), LGBl Nr 59/2000, und c) das Gesetz über die Landesstatistik, LGBl Nr 32/1957, außer Kraft. (4) Der Eintrag im Inhaltsverzeichnis zu §…