§ 32
Eigener Wirkungsbereich
Die der Gemeinde nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
Rückverweise
K-GVG · Kärntner Grundverkehrsgesetz 2002 - K-GVG
…§ 32 Eigener Wirkungsbereich Die der Gemeinde nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.…