§ 97 § 97 Auflösung des Dienstverhältnisses durch Zeitablauf
In Kraft seit 13. Dezember 2011
Up-to-date
K-GMG
Gliederung
5. Abschnitt Ende des Dienstverhältnisses § 93 Endigungsgründe
§ 97 § 97 Auflösung des Dienstverhältnisses durch Zeitablauf
Das auf bestimmte Zeit begründete Dienstverhältnis der Gemeindemitarbeiterin endet, wenn es nicht schon aus einem anderen in § 93 angeführten Grund aufgelöst worden ist, mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen wurde.
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