§ 97 § 97Auflösung des Dienstverhältnisses durch Zeitablauf
In Kraft seit 13. Dezember 2011
Up-to-date
Das auf bestimmte Zeit begründete Dienstverhältnis der Gemeindemitarbeiterin endet, wenn es nicht schon aus einem anderen in § 93 angeführten Grund aufgelöst worden ist, mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen wurde.
K-GMG · Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetz - K-GMG
§ 97 § 97Auflösung des Dienstverhältnisses durch Zeitablauf
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