K-GMG
Gliederung
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 3 § 3 Datenverarbeitung
(1) § 305 Abs. 1 bis 5 Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994, LGBl. Nr. 71, gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Landesregierung die Bürgermeisterin tritt.
(2) § 110 bleibt unberührt.
Anl. 1 K-GMG · K-GMG · Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetz - K-GMG
Anl. 1
…Anlage 1 (zu § 80 Abs. 4 ) Gehaltstabelle Siehe §3 Kärntner Gemeinde-Betragsanpassungs-VO 2026, LGBl. Nr. 6/2026, (Tabelle in Anlage 1 zum K-GMG )…
§ 64 § 64 Karenzurlaub und zeitabhängige Rechte
…der Karenzurlaub kraft Gesetzes eintritt: für die Dauer des Anlasses des Karenzurlaubes; 2. wenn der Karenzurlaub a) zur Begründung eines Dienstverhältnisses gemäß §§ 3 oder 4 des Entwicklungshelfergesetzes , BGBl. Nr. 574/1983, oder b) zur Begründung eines Dienstverhältnisses zu einer Einrichtung der Europäischen Union oder zu einer sonstigen…
§ 128b § 128b Erhöhung des Entgelts für Pflege- und Betreuungspersonal in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen
…und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe , BGBl. I Nr. 55/2005, angehören und in dieser Funktion oder in einer diese Funktionen leitenden Tätigkeit verwendet werden und 3. in einer Einrichtung oder einem Dienst nach § 3 Abs. 2 des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetzes – EEZG verwendet werden, gebührt für den Zeitraum von 1. Jänner…
Rückverweise