§ 32 § 32Tägliche Ruhezeit
In Kraft seit 13. Dezember 2011
Up-to-date
Nach Beendigung der Tagesdienstzeit ist der Gemeindemitarbeiterin eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu gewähren.
Rückverweise
K-GMG · Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetz - K-GMG
§ 29 § 29Gleitzeit
…wenn keine dienstlichen Interessen entgegenstehen. (3) Innerhalb des Gleitzeitrahmens hat die Gemeindemitarbeiterin ihre tägliche Dienstzeit so einzuteilen, dass zehn Arbeitsstunden nicht überschritten werden. § 32 bleibt unberührt. (4) Ein Gleitzeitguthaben entsteht durch Überschreiten der fiktiven Normaldienstzeit. Es darf höchstens 24 Stunden pro Gleitzeitperiode betragen. Gleitzeitschulden entstehen durch Unterschreiten der fiktiven…