§ 100 § 100 Dienstzeugnis
In Kraft seit 13. Dezember 2011
Up-to-date
K-GMG
Gliederung
5. Abschnitt Ende des Dienstverhältnisses § 93 Endigungsgründe
§ 100 § 100 Dienstzeugnis
Beim Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis ist der Gemeindemitarbeiterin ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und die Art ihrer Dienstleistung auszustellen.
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