§ 34 § 34Kassenstunden und Kassenräume
In Kraft seit 18. November 2023
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Der Bürgermeister hat für die Gemeindekasse Kassenstunden so festzusetzen, dass die Kassengeschäfte während der Dienststunden ordnungsgemäß erledigt werden können. Die Kassenstunden sind im Internet auf der Homepage der Gemeinde und an der Amtstafel bekanntzumachen. Der Bürgermeister hat die für die Gemeindekasse und Nebenkassen vorgesehenen Räume festzusetzen.
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