§ 3 § 3Wirtschaftliche Unternehmungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
In Kraft seit 18. November 2023
Up-to-date
Alle Mittelaufbringungen und Mittelverwendungen von wirtschaftlichen Unternehmungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind vollständig im Detailnachweis auf Kontenebene auszuweisen.
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