K-GBG
Gliederung
VIII. Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen § 83 Übergangsbestimmungen
Anl. 1
Siehe § 1 der Kärntner Gemeinde-Betragsanpassungs-VO 2026, LGBl. Nr. 6/2026 zu Anlage 1.
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