Die der Gemeinde nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
K-FFG · Kärntner Familienförderungsgesetz - K-FFG
§ 14 § 14
…5. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen § 14 Eigener Wirkungsbereich Die der Gemeinde nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.…
§ 7 § 7
…bundesrechtlichen Vorschriften, soweit es sich dabei nicht um einkommensabhängige Leistungen mit Sozialunterstützungscharakter handelt, f) Heilungskosten, g) Schmerzensgeld, h) Abfertigungen, i) einmalige Prämien, Belohnungen, j) Pflegekindergeld, k) Präsenzdienstentschädigung, l) Praktikumsentgelte, m) Studienbeihilfe, n) Fahrtkostenzuschüsse, o) Reisekostenvergütungen, p) Einmalleistungen oder höchstens zweimal geleistete Zahlungen zum Ausgleich finanzieller Einschränkungen aufgrund von Katastrophen oder einem…
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