§ 6a § 6a
In Kraft seit 10. August 2021
Up-to-date
Eine Verweisung in diesem Gesetz auf eines der nachstehend angeführten Bundesgesetze ist als Verweisung auf die nachstehend angeführte Fassung zu verstehen:
1. Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994, BGBl . Nr . 194/1994, zuletzt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 65/2020;
2. Landarbeitsgesetz 2021 – LAG, BGBl. I Nr. 78/2021.
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