LandesrechtKärntenLandesesetzeKärntner Bedienstetenschutzgesetz 2005 - K-BSGV. Abschnitt Durchführung und Kontrolle3. Unterabschnitt Überprüfungsorgane für Dienststellen der Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte mit eigenem Statut§ 51

§ 51§ 51

In Kraft seit 13. September 2012
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