§ 7 § 7
In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date
In der Entwicklungszone (§ 23 Abs. 1 Kärntner Nationalpark- und Biosphärenparkgesetz – K-NBG) ist das Ziel des § 23 Abs. 2 K-NBG durch Förderungen gemäß § 25 K-NBG zu unterstützen und dadurch ein Beitrag zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Lebensqualität dieses Gebietes zu leisten.
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